top of page

Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bea Haas – Lillyanna Fotografie

Stand: 17. September 2026

1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Bea Haas – Lillyanna Fotografie, nachfolgend „Fotografin“, und ihren Auftraggebenden. Sie gelten insbesondere für Studio-Sessions, Hochzeitsreportagen, standesamtliche Begleitungen, Paar-, Familien- und Businessfotografie, Foto- und Videoleistungen, Produkte sowie Workshops.

2. Individuelle Vereinbarungen in einem Angebot, einer Buchungsbestätigung oder einer sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung gehen diesen AGB vor.

3. Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Fotografin vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist, den Auftraggebenden die Möglichkeit gibt, sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen, und die Auftraggebenden ihrer Geltung zustimmen.

4. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggebenden ein Angebot der Fotografin ausdrücklich annehmen, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, eine Buchungsbestätigung unterzeichnen oder eine entsprechend gekennzeichnete Buchung verbindlich absenden. Eine unverbindliche Anfrage, ein Kennenlerngespräch oder die Übersendung von Informationen reserviert noch keinen Termin.

5. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bei einem Vertragsschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1. Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung. Dazu können insbesondere Begleitzeit, Aufnahmeort, Bildanzahl, Produkte, Onlinegalerie, Gästegalerie, Kurzvideo, Reel, Reisekosten und Lieferzeit gehören.

2. Fotografien und Videos sind persönlich-künstlerische Leistungen. Die Fotografin arbeitet in dem Stil, der in ihrem Portfolio erkennbar ist. Bildauswahl, Perspektive, Ausschnitt, Lichtführung, Farbgebung und Bearbeitung liegen im künstlerischen Ermessen der Fotografin, soweit keine konkrete Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Die Fotografin schuldet keine exakte Nachbildung fremder Referenzbilder und keine vollständige Dokumentation jedes einzelnen Moments. Eine bestimmte Mindestanzahl bearbeiteter Aufnahmen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Die Fotografin wählt die technisch und gestalterisch gelungenen Aufnahmen aus. Unbearbeitete Dateien, RAW-Dateien, Projektdateien, verworfene Aufnahmen und bei Videos das nicht verwendete Rohmaterial sind nicht Bestandteil des Auftrags und werden nicht herausgegeben.

5. Kurzvideos und Reels sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Sie sind zusammenfassende Highlightfilme und keine lückenlose Videoreportage. Eine vollständige Aufzeichnung von Zeremonien, Reden oder Ton ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3 Preise und Zahlung

1. Es gelten die im individuellen Angebot oder in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern handelt es sich um Gesamtpreise einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

2. Für eine Studio-Session sind die Sessiongebühr und gegebenenfalls das gebuchte Paket vor dem Termin zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nachbestellungen, weitere Dateien und Produkte werden nach der Auswahl gesondert berechnet.

3. Bei längerfristig reservierten Terminen, insbesondere Hochzeiten und standesamtlichen Begleitungen, ist grundsätzlich die vollständige vereinbarte Vergütung nach Vertragsschluss und Rechnungserhalt innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist fällig. Eine abweichende Zahlungsvereinbarung kann individuell getroffen werden.

4. Bei Workshops beträgt die Vorauszahlung 25 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises und ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungserhalt fällig. Der Restbetrag ist 30 Kalendertage vor dem Workshop fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Zusatzleistungen, Verlängerungszeiten, nachträglich beauftragte Produkte sowie vereinbarte Reise-, Park-, Maut-, Übernachtungs- und Fremdkosten werden gesondert berechnet.

6. Die vollständige Vorauszahlung dient der verbindlichen Termin- und Kapazitätsplanung. Sie schließt gesetzliche Rechte bei Widerruf, Kündigung, Rücktritt oder Leistungsstörungen nicht aus.

7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Fotografin kann nach erfolgloser angemessener Zahlungsfrist noch nicht erbrachte Leistungen zurückbehalten, soweit dies verhältnismäßig und gesetzlich zulässig ist.

4 Terminreservierung und Änderungen

1. Ein Termin wird nach verbindlichem Vertragsschluss für die vereinbarten Leistungen reserviert. Die Fotografin darf bei ausbleibender Zahlung erst nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der konkreten Vereinbarung vom Vertrag zurücktreten oder Leistungen zurückbehalten.

2. Änderungen des Datums, der Uhrzeit, des Ortes oder des Leistungsumfangs werden erst verbindlich, wenn die Fotografin sie in Textform bestätigt hat.

3. Ein Anspruch auf Verschiebung eines verbindlich gebuchten Termins besteht nicht. Ist die Fotografin am gewünschten Ersatztermin verfügbar, können die Parteien eine Vertragsänderung vereinbaren. Bereits entstandene, nicht stornierbare Fremdkosten sowie ein nachweisbarer Mehraufwand können berechnet werden.

4. Bei witterungsabhängigen Outdoor-Sessions stimmen sich die Parteien rechtzeitig über die Durchführung ab. Eine Verschiebung erfolgt nur nach gemeinsamer Vereinbarung. Bewölkung, Wind, leichte Niederschläge oder von den Vorstellungen der Auftraggebenden abweichende Lichtverhältnisse begründen für sich allein keinen Anspruch auf eine kostenlose Wiederholung.

5 Mitwirkungspflichten

1. Die Auftraggebenden teilen der Fotografin alle Informationen mit, die für die Durchführung des Auftrags wesentlich sind. Dazu gehören insbesondere vollständige Adressen, Zeitpläne, Ansprechpartner, kurzfristige Änderungen, Einschränkungen am Aufnahmeort und besonders wichtige Personen oder Programmpunkte.

2. Für Hochzeiten ist der endgültige Ablaufplan grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag zu übermitteln. Spätere Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

3. Die Auftraggebenden sorgen dafür, dass Aufnahmen an den vorgesehenen Orten zulässig sind. Erforderliche Genehmigungen von Eigentümern, Locations, Kirchen, Standesämtern oder sonstigen Berechtigten sind von ihnen einzuholen. Gebühren Dritter tragen die Auftraggebenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Die Auftraggebenden informieren Gäste und sonstige Teilnehmende in angemessener Weise über die Anfertigung von Foto- und gegebenenfalls Videoaufnahmen. Erkennbaren Widersprüchen einzelner Personen trägt die Fotografin im zumutbaren Rahmen Rechnung. Bei Übersichtsaufnahmen einer Veranstaltung kann nicht garantiert werden, dass einzelne Personen niemals zu sehen sind.

5. Minderjährige werden nur im Rahmen des Auftrags fotografiert oder gefilmt. Für eine Veröffentlichung erkennbarer Aufnahmen Minderjähriger ist eine gesonderte Einwilligung der erforderlichen Sorgeberechtigten notwendig.

6. Andere Personen dürfen während der Veranstaltung fotografieren oder filmen, solange sie die Arbeit der Fotografin nicht wesentlich behindern. Für Aufnahmen, die durch Blockierungen, fremdes Blitzlicht, Mobiltelefone, entgegenstehende Anweisungen Dritter oder verspätete Programmpunkte unmöglich werden, haftet die Fotografin nur, wenn sie die Ursache zu vertreten hat.

6 Besondere Bedingungen für Hochzeiten und Veranstaltungen

1. Die vereinbarte Begleitzeit beginnt und endet zu den in der Buchungsbestätigung genannten Uhrzeiten. Wege zwischen mehreren Aufnahmeorten, notwendige Auf- und Abbauzeiten sowie vereinbarte Pausen liegen innerhalb der gebuchten Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Eine Verlängerung am Veranstaltungstag ist nur möglich, wenn die Fotografin verfügbar ist. Sie wird nach dem vereinbarten Zusatzstundensatz berechnet. Ohne abweichende Vereinbarung wird jede angefangene halbe Stunde anteilig berechnet.

3. Verzögert sich der Ablauf aus einem Umstand, den die Fotografin nicht zu vertreten hat, verlängert sich die vereinbarte Endzeit nicht automatisch. Die Fotografin bemüht sich im Rahmen der gebuchten Zeit um eine sinnvolle Anpassung der Reportage.

4. Bei einer Begleitung von mehr als sechs Stunden stellen die Auftraggebenden eine angemessene Mahlzeit und alkoholfreie Getränke bereit. Muss die Fotografin während einer Pause vor Ort bleiben und jederzeit einsatzbereit sein, gehört diese Pause zur Begleitzeit.

5. Sofern eine Reise oder Übernachtung erforderlich ist, werden Umfang und Kosten individuell vereinbart. Nachträglich notwendige Mehrkosten werden nur berechnet, wenn sie auf einer von den Auftraggebenden veranlassten Änderung beruhen oder zuvor abgestimmt wurden.

6. Die Fotografin kann nicht garantieren, dass jeder Gast, jede Dekoration oder jeder Programmpunkt fotografiert wird. Wünsche zu besonders wichtigen Personen, Gruppenbildern und Details sollen vorab mitgeteilt werden.

7 Absage und Kündigung durch die Auftraggebenden

1. Die Auftraggebenden können den Vertrag bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung jederzeit kündigen. Die Kündigung soll aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

2. Im Fall einer freien Kündigung richtet sich die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Fotografin kann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie dasjenige anrechnen lassen, was sie durch eine anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

3. Bereits gezahlte Beträge werden auf den Vergütungsanspruch angerechnet. Ein nach abschließender Abrechnung verbleibendes Guthaben wird zurückgezahlt.

4. Den Auftraggebenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch der Fotografin niedriger ist oder kein Schaden entstanden ist. Der Fotografin bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehalten.

5. Nachweislich entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, die ausschließlich für den Auftrag gebucht wurden, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden, soweit sie nicht bereits in der Vergütungsabrechnung enthalten sind.

6. Für den gesetzlichen Widerruf innerhalb einer bestehenden Widerrufsfrist gelten ausschließlich die Widerrufsbelehrung und die gesetzlichen Regelungen. Eine Kündigungsvergütung wird dadurch nicht begründet.

8 Ausfall der Fotografin und höhere Gewalt

1. Kann die Fotografin wegen Krankheit, Unfall oder eines anderen unvorhersehbaren, von ihr nicht zu vertretenden Umstands nicht persönlich leisten, informiert sie die Auftraggebenden unverzüglich.

2. Bei Hochzeiten und nicht ohne Weiteres wiederholbaren Veranstaltungen bemüht sich die Fotografin nach Abstimmung um eine fachlich geeignete Ersatzperson. Die Auftraggebenden sind nicht verpflichtet, eine vorgeschlagene Ersatzperson zu akzeptieren. Eine Ersatzperson wird nur nach Zustimmung der Auftraggebenden beauftragt.

3. Wird keine akzeptierte Ersatzperson gefunden und kann die Leistung nicht nachgeholt werden, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.

4. Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs beider Parteien, insbesondere behördlichen Verboten, erheblichen Naturereignissen oder einer sonstigen objektiven Unmöglichkeit der Veranstaltung, stimmen sich die Parteien zunächst über eine zumutbare Verschiebung oder Anpassung ab. Kommt keine Einigung zustande, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich nicht rückholbare, auftragsbezogene Fremdkosten werden abgerechnet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9 Bildauswahl Bearbeitung und Lieferung

1. Bei Studio-Sessions werden die Aufnahmen grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach dem Termin zur Auswahl bereitgestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Hochzeitsreportagen sowie vereinbarte Kurzvideos oder Reels werden grundsätzlich innerhalb von acht Wochen nach dem letzten gebuchten Veranstaltungstag bereitgestellt, sofern im Angebot oder in der Buchungsbestätigung keine andere Frist genannt ist.

3. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn unvorhersehbare Umstände, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, die Bearbeitung verzögern. Die Fotografin informiert die Auftraggebenden über erhebliche Verzögerungen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

4. Nachträglich gewünschte Änderungen, die nicht auf einem Mangel beruhen, können gesondert berechnet werden. Geschmacksänderungen, nicht vereinbarte Stilwünsche oder Farbabweichungen auf nicht kalibrierten Bildschirmen stellen keinen Mangel dar.

5. Bei Druckprodukten können produktionsbedingte geringfügige Farb- und Helligkeitsabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, verschiedenen Druckchargen und Materialien auftreten. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

6. Beanstandungen sollen nach Entdeckung zeitnah und konkret mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung möglich ist. Gesetzliche Mängelrechte und Verjährungsfristen werden dadurch nicht verkürzt.

10 Onlinegalerie und Datensicherung

1. Digitale Aufnahmen können über eine passwortgeschützte Onlinegalerie bereitgestellt werden. Die Auftraggebenden entscheiden eigenverantwortlich, an wen sie Zugangsdaten weitergeben, und behandeln diese vertraulich.

2. Die Laufzeit der Galerie ergibt sich aus dem Angebot oder der Buchungsbestätigung. Nach Ablauf besteht kein Anspruch auf eine fortdauernde Onlinebereitstellung.

3. Die Fotografin bewahrt die final ausgelieferten Dateien grundsätzlich für sechs Monate nach Bereitstellung auf. Eine darüber hinausgehende Archivierung ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Nach Erhalt der Dateien sind die Auftraggebenden für ausreichende eigene Sicherungskopien verantwortlich. Eine erneute Bereitstellung nach Ablauf der Aufbewahrungszeit kann nicht garantiert werden.

11 Urheberrecht und private Nutzungsrechte

1. Das Urheberrecht an Fotografien und Videos verbleibt bei der Fotografin.

2. Nach vollständiger Zahlung erhalten private Auftraggebende ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke. Dazu gehören private Ausdrucke, Fotobücher, die Weitergabe an Familie und Gäste sowie Veröffentlichungen in persönlichen Social-Media-Profilen.

3. Nicht umfasst sind insbesondere der Verkauf, die Nutzung für ein Unternehmen oder eine berufliche Tätigkeit, Werbung durch beteiligte Dienstleister, die Weitergabe an Presse oder Medien sowie die Einreichung bei Wettbewerben durch Dritte. Solche Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4. Die Weitergabe an abgebildete Gäste ist für deren private Nutzung zulässig. Weitergehende Nutzungsrechte können die Auftraggebenden nicht übertragen.

5. Übliche Formatbeschnitte für private Ausdrucke oder Social-Media-Plattformen sind zulässig. Filter, KI-Bearbeitungen, starke Farbveränderungen, Retuschen oder sonstige Veränderungen, die den Charakter des Werkes beeinträchtigen, bedürfen der Zustimmung der Fotografin.

6. Eine Nennung von „Lillyanna Fotografie“ bei einer öffentlichen Nutzung in persönlichen Profilen ist erwünscht, soweit sie praktikabel ist. Für die rein private Nutzung besteht keine Pflicht zur Urheberbenennung.

7. Für gewerbliche und geschäftliche Aufträge ergeben sich Art, Umfang, Dauer und Gebiet der Nutzungsrechte aus der individuellen Vereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung wird nur das für den vereinbarten Vertragszweck erforderliche einfache Nutzungsrecht eingeräumt.

12 Veröffentlichung durch die Fotografin

1. Die Buchung räumt der Fotografin kein Recht ein, erkennbare Aufnahmen der Auftraggebenden oder anderer Personen zu Werbezwecken zu veröffentlichen.

2. Eine Nutzung auf der Website, in sozialen Medien, im Portfolio, bei Wettbewerben, in Musteralben oder für andere Werbezwecke erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Einwilligung oder einer anderen gesetzlichen Rechtsgrundlage.

3. Die Erteilung einer Einwilligung ist freiwillig. Ihre Ablehnung hat keinen Einfluss auf Preis, Durchführung oder Qualität des Auftrags.

4. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Einwilligungserklärung und den Datenschutzinformationen.

5. Die Auftraggebenden können nicht pauschal für alle Gäste oder sonstigen erkennbar abgebildeten Personen einwilligen.

13 Besondere Bedingungen für Videos und Musik

1. Bei vereinbarten Kurzvideos oder Reels entscheidet die Fotografin innerhalb des gebuchten Stils über Auswahl, Schnitt, Reihenfolge und Gestaltung des Materials.

2. Soweit Musik verwendet wird, richtet sich deren zulässige Nutzung nach der jeweiligen Lizenz. Eine Freigabe für private Social-Media-Beiträge umfasst nicht automatisch bezahlte Werbung, Unternehmensprofile, eine kommerzielle Weiterlizenzierung oder die Nutzung auf anderen Plattformen.

3. Plattformbetreiber können Musik oder Videos nachträglich sperren, stummschalten oder in der Reichweite beschränken. Dafür haftet die Fotografin nicht, soweit sie die vereinbarte Lizenz ordnungsgemäß genutzt und die Maßnahme nicht zu vertreten hat.

4. Eine nachträgliche Änderung von Musik oder Schnitt, die nicht auf einem Mangel beruht, ist nur nach Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung geschuldet.

14 Haftung

1. Die Fotografin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gleiches gilt in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggebenden regelmäßig vertrauen dürfen.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fotografin.

4. Die Fotografin arbeitet mit der branchenüblichen Sorgfalt und trifft angemessene Vorkehrungen gegen technische Ausfälle und Datenverlust. Eine absolute Ausfallsicherheit kann nicht garantiert werden. Gesetzliche Ansprüche bleiben im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

5. Für die Haltbarkeit von Druckprodukten gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Hinweise der Hersteller zu Lagerung, Licht, Feuchtigkeit und Behandlung sind zu beachten.

15 Datenschutz

1. Die Fotografin verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung des Vertrags, zur Bereitstellung der Aufnahmen und Produkte, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.

2. Für die Vertragsdurchführung können geeignete Dienstleister eingesetzt werden, insbesondere für Galerie und Hosting, Datensicherung, Buchhaltung, Zahlungsabwicklung, Druck, Albumproduktion, Versand und IT-Support. Soweit gesetzlich erforderlich, werden Verträge zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

3. Weitere Informationen zu Verantwortlichkeit, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer sowie den Rechten betroffener Personen enthält die Datenschutzerklärung von Lillyanna Fotografie.

16 Workshops

1. Inhalt, Termin, Ort, Teilnehmerzahl und Leistungsumfang eines Workshops ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung oder Buchungsbestätigung.

2. Unterrichtsmaterialien, Präsentationen, Vorlagen, Videos und sonstige Workshopinhalte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich für den eigenen Gebrauch der teilnehmenden Person genutzt und ohne vorherige Zustimmung weder vervielfältigt, veröffentlicht, weitergegeben noch für eigene Schulungen verwendet werden.

3. Muss ein Workshop durch die Fotografin abgesagt werden, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise- oder Übernachtungskosten, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.

4. Für eine Absage durch Teilnehmende gelten die individuell mitgeteilten Stornobedingungen. Soweit eine pauschale Entschädigung vereinbart wird, bleibt der teilnehmenden Person stets der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

17 Verbraucherstreitbeilegung

Die Fotografin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.

18 Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

2. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist die auftraggebende Person Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

3. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Individuelle Abreden haben Vorrang. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

bottom of page